Organigramm: Bürgerserviceportal Bissingen an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Bissingen an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Organigramm

Gemeinde Bissingen an der Teck

Aufgaben der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Die Gemeindeverwaltung beruht auf dem verfassungsrechtlich garantierten Prinzip der Selbstverwaltung. Jede Gemeinde muss eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist: den Gemeinderat. Der Gemeinderat legt die Grundsätze der Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Bürgermeister gesetzlich zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesen sind und derer, die der Gemeinderat dem Bürgermeister übertragen hat. Der Bürgermeister wird ebenfalls von den Bürgern gewählt und ist wie der Gemeinderat Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats. Er leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister. Aus dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung folgt, dass die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft erledigen, soweit nicht Gesetze ausnahmsweise andere Regelungen treffen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und Wasserversorgung sowie die Wirtschaftsförderung. Bei bestimmten öffentlichen Aufgaben, an deren Erfüllung Bund und Land ein besonderes Interesse haben, ist durch Gesetz vorgeschrieben, dass sie von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zu erfüllen sind. Wichtige Pflichtaufgaben sind u.a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Bei der Erledigung aller Selbstverwaltungsaufgaben handelt die Gemeinde frei von Weisungen, unterliegt aber der Rechtsaufsicht durch Landratsamt, Regierungspräsidium und Innenministerium. Neben den Selbstverwaltungsaufgaben sind der Gemeinde durch Gesetz weitere staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung zugewiesen. Zu den wichtigsten Weisungsaufgaben zählen die Aufgaben der Ortspolizei sowie die Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Aufgaben im Gewerbe- und Gaststättenrecht und das Standesamt. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen können Gemeinden auf ihren Antrag auch die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde übertragen werden, beispielsweise die Bearbeitung von Bauanträgen. Hiervon haben zahlreiche Gemeinden Gebrauch gemacht. Die Gemeinde unterliegt bei der Wahrnehmung von Weisungsaufgaben neben der Rechtsaufsicht auch der Fachaufsicht durch Landratsamt, Regierungspräsidium und Fachministerien. Diese können zur Durchführung der Aufgaben generelle Weisungen und Weisungen im Einzelfall an die Gemeinde erteilen. Für die Erledigung der Weisungsaufgaben ist der Bürgermeister zuständig. Zuletzt ist die Gemeinde für einige Aufgaben zuständig, die sie für das Land Baden-Württemberg im Auftrag des Bundes erledigt. Hierzu gehören beispielsweise die Vorbereitung der Bundestagswahlen oder die Ausbildungsförderung. Die Stadtkreise nehmen darüber hinaus diejenigen Aufgaben wahr, die ihnen in ihrer Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Hierzu gehören u.a. die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde, Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle, Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen, Bußgeldstelle, Denkmalschutz, Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern, Erteilung von Führerscheinen, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung, Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz, Gewerbeaufsicht, Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Umwelt- und Naturschutz, Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge, Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters, Veterinärwesen sowie die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Auch Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften nehmen ebenso wie die Stadtkreise zusätzlich die Aufgaben wahr, die ihnen in ihrer Eigenschaft als untere Verwaltungsbehörde übertragen sind. Allerdings ist dieser Aufgabenkreis kleiner als bei den Stadtkreisen, da verschiedene Angelegenheiten gesetzlich von der Zuständigkeit der Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften als untere Verwaltungsbehörden ausgenommen sind.

Anschrift

Gemeinde Bissingen an der TeckGemeinde Bissingen an der Teck
Vordere Straße 45
73266 Bissingen an der Teck
07023/90000-007023/90000-0
07023/90000-9907023/90000-99

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Rathaus)
Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro)
Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr
Di 07:30 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 - 12:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Parkplatz

16 Parkplätze direkt hinter dem neuen Rathaus, Vordere Straße 45

Personennahverkehr

Mit Bus und Bahn ist Bissingen sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.

Barrierefreiheit

Das Rathaus verfügt über einen Aufzug und ist über eine Rampe auch für Menschen mit Handicap erreichbar.

Untergeordnete Organisationseinheit

Bauamt Ort Vordere Straße 45 73266 Bissingen an der Teck
Bürgerbüro Ort Vordere Straße 45 73266 Bissingen an der Teck
Hauptamt Ort Vordere Straße 45 73266 Bissingen an der Teck
Kämmerei Ort Vordere Straße 45 73266 Bissingen an der Teck
Ordnungsamt Ort Vordere Straße 45 73266 Bissingen an der Teck

Zuständige Ansprechpartner

Güzel, Nadine Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
07023 900002607023 9000026
Kappels, Florian Gemeindekasse
070239000024070239000024
Kircher, Tamara Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt
070239000010070239000010
Lappöhn, Simone Leitung Finanzverwaltung
070239000020070239000020
Leipner, Astrid Sekretariat des Bürgermeisters / Bauamt
070239000015070239000015
Lubberhuizen, Sarah Hauptamtsleitung
070239000028070239000028
Meier, Irmgard Bürgerbüro / Standesamt
070239000011070239000011
Musolf, Marcel Bürgermeister
0702390000007023900000
Möhl, Andrea Sekretariat des Bürgermeisters / Bauamt
070239000017070239000017
Rau, Bianca Steueramt
070239000023070239000023
Reinöhl, Christa Amtsbotin
070239000016070239000016
Weiss, Lisa Ordnungsamt / Stellv. Hauptamtsleitung
070239000014070239000014

Leistungen