Seite drucken
Bürgerserviceportal Bissingen an der Teck

Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.

Wenn Sie neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister benötigen, können Sie diese beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.

Voraussetzungen

Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert.

Verfahrensablauf

Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet seinen Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes.

Das Standesamt ergänzt das Geburtenregister und leitet die Informationen an folgende Standesämter weiter:

  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt
  • das Standesamt, das die Geburtseinträge für die Adoptiveltern führt
  • das Standesamt, das den Eheeintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat

Das Geburtenregister enthält sowohl über die leiblichen als auch die Adoptiveltern Daten. So kann es beispielsweise nicht zu einer Heirat mit Geschwistern kommen. Eine Geburtsurkunde weist dagegen nur die aktuellen Verhältnisse nach.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Sofern das Familiengericht nicht alle erforderlichen Unterlagen an das Standesamt schickt, kann das Standesamt Unterlagen bei Ihnen anfordern.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes

Zuständige Ansprechpartner

Meier, Irmgard Bürgerbüro / Standesamt
070239000011070239000011

Organisationseinheiten

Gemeinde Bissingen an der Teck Ort Vordere Straße 45 73266 Bissingen an der Teck
Bürgerbüro Ort Vordere Straße 45 73266 Bissingen an der Teck

Freigabevermerk

22.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

http://service.bissingen-teck.de//online-dienste/dienstleistungen